Festbestimmungen

  • Die Vereine melden sich nach Ankunft im Festbüro.
  • Das Festbüro befindet sich neben dem Festzelt.
  • Ein Festzeichen kostet für Vereine pro Person 1,10 Euro.
  • Die Festzeichen können bereits am Samstag (Gauheimatabend) abgeholt werden.
  • Den Anweisungen der Festleitung, der Polizei, der Feuerwehr und der Zugführer ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Beim Festzug und beim Kirchenzug wird in Dreier-Reihen marschiert.
  • Während des Kirchenzuges und des Festgottesdienstes bitten wir die Vereinsvorstände für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
  • Das Mitführen von Kinderwägen, Leiterwagerln oder Ähnlichem ist beim Kirchenzug sowie beim Festzug verboten.
  • Während des Festgottesdienstes bleiben die Fahnenabordnungen bei den Vereinen.
  • Bei schlechter Witterung wird der Festgottesdienst im Zelt abgehalten.
  • Neben jedem Pferdegespann muss mindestens eine Aufsichtsperson in Tracht das Gespann begleiten.
  • Für Unfälle jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen, übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
  • Die Anmeldebögen bis 19. April an den Festverein zurücksenden.

(Änderungen vorbehalten)